Die Verhandlungsgemeinschaft Baunebengewerbe, bestehend aus den Bundesinnungen Bauhilfsgewerbe, Dachdecker, Glaser und Spengler, Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker sowie Maler und Tapezierer, konnte folgendes Verhandlungsergebnis konnte erzielen:
Löhne:
- 2-Jahres-Abschluss
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die im KV angeführten Zulagen werden per 1.5.2025 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 2,84 % erhöht.
- Per 1.5.2026 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die im KV angeführten Zulagen für eine Laufzeit von 12 Monaten um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025) erhöht.
- Die Lohngruppe 7 (Hilfspersonal, das zu Aufräumarbeiten der Büro- und Aufenthaltsräume verwendet wird) im Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe sowie die Lohngruppe 5d (Personal, das zu Aufräumarbeiten und Säuberungsarbeiten verwendet wird) im Kollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe (Lohnordnung Bauhilfsgewerbe) werden ersatzlos gestrichen.
- Die Lehrlingseinkommen werden auf die nächsten Zehnerstellen aufgerundet.
- Die bestehenden Parallelverschiebungen bleiben aufrecht.
Rahmenrechtsänderungen:
Weihnachtsremuneration
In den Kollektivverträgen, in denen die Weihnachtsremuneration variable Bestandteile enthält, wird die Auszahlung des Weihnachtsgeldes wie folgt geregelt:
Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat in Form einer Akontozahlung in der Höhe von mindestens 80,0 % der voraussichtlichen Weihnachtsremuneration mit der Auszahlung des Oktoberlohnes zu erfolgen. Die Endabrechnung erfolgt mit der Auszahlung des Dezemberlohnes.
Nachtarbeitsstunden
Mittels Betriebsvereinbarung können die Nachtarbeitsstunden (Normalarbeitszeit) in den Sommermonaten (Mai – September) auf die Stunden von 20:00 bis 4:00 Uhr beschränkt werden. In Betrieben ohne Betriebsrat sind entsprechende Einzelvereinbarungen zu treffen, welche zu ihrem Wirksamwerden der Gewerkschaft Bau-Holz zur Genehmigung vorzulegen sind.
Teilnahme von Lehrlingen an einem LAP-Vorbereitungskurs
Für die Teilnahme des Lehrlings an einem Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung, welcher auch im Betrieb stattfinden kann, gebührt einmalig bezahlte Freizeit für einen Arbeitstag.
Erhöhung Taggeld bei täglicher Rückkehr:
ab 1.5.2025: 8,00 EUR
ab 1.5.2026: Erhöhung um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025)
Erhöhung (kleines) Taggeld bei täglicher Rückkehr in den Kollektivverträgen für das Brunnenmeistergewerbe und für das Pflasterergewerbe:
ab 1.5.2025: 14,50 EUR
ab 1.5.2026: Erhöhung um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025)
Das Taggeld bei täglicher Rückkehr ab der 9. Stunde erhöht sich ab 1.5.2025 auf 19,70 EUR, ab 1.5.2026 wird dieses um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025) erhöht. (Zeitraum Jänner bis Dezember 2025)