Höhere Schwellenwerte für Direktvergaben beschlossen

 

Im Zuge eines Entlastungspakets für österreichische Betriebe hat die Bundesregierung die Anhebung der Schwellenwerte für die Direktvergabe von 100.000 auf 143.000 Euro beschlossen.

 

Österreichs Gewerbe und Handwerk sieht mit den aktuellen Ministerratsbeschlüssen einige wichtige Forderungen erfüllt. Die Schwellenwerteverordnung erleichtert die vergleichsweise unbürokratische Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen vor Ort. Die Sparte Gewerbe und Handwerk hat deshalb wiederholt gefordert, die Schwellenwerte zu valorisieren. Genau das wurde im heutigen Ministerrat mit der Anhebung der Schwellenwerte von derzeit 100.000 Euro auf 143.000 Euro beschlossen. „Das ermöglicht speziell kleineren Betrieben in den Regionen, sich ohne übergroßen Bürokratieaufwand um öffentliche Aufträge zu bewerben. Die Erhöhung kurbelt die regionale Wirtschaft an, hält Wertschöpfung in der Region und sichert Arbeitsplätze ab.“, betont Martin Greiner, Bundesinnungsmeister der Bauhilfsgewerbe. Die Planungssicherheit für die Unternehmen würde noch deutlich erhöht, wenn im Zuge der angekündigten weiteren Vereinfachungen im Vergaberecht die Schwellenwerteverordnung als Dauerrecht verankert würde. 

 

Zweckwidmung für die Wohnbauförderung wiedereingeführt

Ebenfalls auf der Agenda des Ministerrats waren Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnbaus wie schnellere Genehmigungen sowie insbesondere die Wiedereinführung der Zweckwidmung für die Wohnbauförderung. „Wir freuen uns, dass unsere langjährige Forderung jetzt umgesetzt wird. Damit ist sichergestellt, dass Mittel zur Wohnbauförderung von den Ländern wirklich für den Baubereich eingesetzt werden und nicht in allgemeinen Budgettöpfen versickern. Das ist jetzt, wo die Baukonjunktur massiv unter Druck ist, ein wichtiger Impuls“, erklärt Martin Greiner, der überzeugt ist: „Die Bauwirtschaft ist die wichtigste Konjunkturlokomotive, weil sie viele vor- und nachgelagerte Branchen mitzieht.“