3 neue Meistertitel für die „Profis am Werk!“

Besonders groß ist die Freude bei uns „Profis am Werk!", dass drei unserer Berufsgruppen künftig den Meistertitel als Namensbestandteil führen dürfen.

 

Durch eine Gewerberechtsnovelle, die noch vor der Sommerpause im Parlament beschlossen wurde, dürfen die Brunnenmeister:innen, Steinmetzmeister:innen und Sprengungsunternehmen den „Meister“ als Namensbestandteil führen und in Dokumente und Urkunden eintragen lassen. „Damit werden meisterliche Leistungen und höchste Qualifikationen, die uns ‚Profis am Werk!‘ ausmachen, noch besser sichtbar“, freut sich Bundesinnungsmeister Ing. Martin Greiner. Der Meistertitel ist dem akademischen Titel Bachelor gleichgestellt. „Das ist ein Signal für junge Menschen, dass der Berufseinstieg über eine Lehre großartige berufliche Perspektiven bietet“, erklärt Martin Greiner.