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Die Bodenleger*innen

… sind durch ihr spezifisches Fachwissen in der Lage, das Medium „Fußboden“, auf dem wir uns ständig bewegen, so zu gestalten, dass sich die Menschen in ihren Bereichen rundum wohlfühlen. Ihr Aufgabengebiet reicht vom Untergrundaufbau mit all seinen Variationen, die für bauphysikalische Verbesserungen verantwortlich sind, bis hin zur phantasievollen Verarbeitung von Echtholz- und Landhausdielenböden in allen erdenklichen Ausführungen sowie allen elastischen und textilen Belägen wie Linoleum, Kautschukböden, Kunststoffböden und Teppichen aller Art.

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche auf einen Blick:

 

  • Herstellen und Legen von Estrichen als Unterböden für Beläge, als Nutzböden und Verbundböden unter Verwendung von Bindemitteln, insbesondere von Zement, Anhydrit, Gips, Magnesit und Kunstharz, jeweils unter Berücksichtigung der einschlägigen NORMEN; Herstellen von Estrichen in Verbindung mit Heizungssystemen
  • Herstellen und Legen von Industrieböden, insbesondere von Hartstoffestrichen, Magnesiaestrichen, bitumengebundenen und kunstharzgebundenen Estrichen
  • Herstellen und Verlegen von Fertigteilestrichplatten
  • Auftragen und Verlegen von Sperrestrichen und Dämmschichten
  • Auftragen von Kunstharzschichten, auch als Versiegelung
  • Fertigung von Unterkonstruktionen
  • Verlegen, Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden sowie Verlegen von Fertigelementen aus Echtholz oder Laminat etc.
  • Oberflächenbehandlung von Fußböden
  • Verlegen von Plattenbelägen und Bahnenbelägen, insbesondere aus Linoleum, Kautschuk oder Kunststoffen und Textilien
  • Herstellen und Anbringen von Sockeln und Profilen aller Art in Verbindung mit Legen von Estrichen und Verlegen von Belägen
  • Verlegen von leitfähigen Belägen
  • Entfernen von Altböden und deren umweltgerechte Entsorgung
  • Industrieoberflächen auf Zement- oder Kunststoffbasis